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Nettoverzinsung
In der privaten Krankenversicherung bezeichnet die Nettoverzinsung die Verzinsung, die die Versicherung während eines Geschäftsjahres durch ihre Kapitalanlagen nach Abzug der Anlagekosten erzielt hat. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anlagen sind die Alterungsrückstellungen.
Die Nettoverzinsung ist für die private Krankenversicherung von Bedeutung, da sie den Rechnungszins bedient. Laut § 4 der Kalkulationsverordnung (KalV) darf dieser 3,5 Prozent nicht überschreiten. Der Anteil, der über diesem Rechnungszins liegt, wird verwendet, um die Beiträge von älteren Versicherungsnehmern zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang sind die Alterungsrückstellungen und deren Verzinsung wichtige Elemente der Beitragskalkulation.

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