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Heilpraktiker: Beruf und gesetzliche Regelungen


In Deutschland ist der Begriff "Heilpraktiker" eine geschützte Berufsbezeichnung. Seit der Einführung des Heilpraktikergesetzes im Jahr 1939 ist der Beruf staatlich anerkannt. Dieses Gesetz regelt, dass Personen, die als Heilpraktiker arbeiten möchten, eine staatliche Erlaubnis des jeweiligen Bundeslandes benötigen.


Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen angehende Heilpraktiker eine Prüfung ablegen, die ihre Eignung und Fachkenntnisse im Bereich der Heilkunde nachweist. Erst nach Bestehen dieser Prüfung dürfen sie ihre Tätigkeit als Heilpraktiker ausüben. Die Erlaubnis ist auf das jeweilige Bundesland beschränkt und kann in anderen Bundesländern erneut geprüft werden, wenn eine Tätigkeit dort angestrebt wird.


Heilpraktiker: Ausbildung, Befugnisse und Therapiemethoden

Im Gegensatz zu Ärzten gibt es für Heilpraktiker in Deutschland keine bundeseinheitlich geregelte Ausbildung oder Prüfung. Stattdessen müssen die Zulassungsvoraussetzungen durch eine amtsärztliche Überprüfung nachgewiesen werden. Diese Überprüfung dient dazu, die Eignung und das Wissen des Heilpraktikers zu prüfen.


Etwa 40.000 Heilpraktiker arbeiten in Deutschland, die in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind (Quelle: Statistisches Bundesamt, Code: KB10-8175).


Da Heilpraktiker keine Approbation haben, sind ihre Befugnisse im Vergleich zu Ärzten deutlich eingeschränkt. Sie dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder meldepflichtige Erkrankungen therapieren. Stattdessen wenden sie verfahren aus der Naturheilkunde an, wie etwa:


  • Akupunktur

  • Homöopathie

  • Medizinische Bäder

  • Eigenblutbehandlungen


Diese Verfahren basieren meist auf einem ganzheitlichen Ansatz, bei dem der Mensch als Einheit von Körper, Geist und Seele betrachtet wird. Ziel der Behandlungen ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte des Patienten zu aktivieren.


Für weitere und stets aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Webseiten der gesetzlichen Krankenkassen oder des GKV-Spitzenverbands zu konsultieren.


Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen

Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Ob eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.


Einige private Krankenversicherungen erstatten diese Kosten, jedoch nicht alle.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel keine Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker. Allerdings können gesetzlich Versicherte eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen, die die Kosten für solche Behandlungen übernimmt, je nach den Bedingungen der Versicherung.

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