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Ehegattennachversicherung


Die Ehegattennachversicherung ermöglicht es einem Versicherten, nach einer Heirat den Versicherungsschutz für seinen Ehepartner anzupassen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Monaten bei der Versicherungsgesellschaft versichert sein.

Der Ehepartner muss sich einer Risikoprüfung unterziehen, aber die übliche Wartezeit von drei Monaten entfällt. Der Abschluss der Ehegattennachversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Der neu versicherte Ehepartner muss in einem gleichrangigen Tarif versichert werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Kindernachversicherung abzuschließen.


Aktualitätshinweis: Die Beihilfeverordnungen können sich regelmäßig ändern. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen in Ihrem Bundesland oder auf Bundesebene zu informieren, insbesondere im Hinblick auf die prozentuale Erstattung und die Bedingungen für die Beihilfe.

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