Zahlt die Unfallversicherung bei einem Messerangriff?
- Oktay Civek
- 22. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die Zahlung der Unfallversicherung bei einem Messerangriff hängt von den Umständen des Angriffs und den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab. Hier sind die wesentlichen Punkte:

Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel bei Ereignissen, die plötzlich, von außen und unvorhergesehen auf den Versicherten einwirken und dadurch eine gesundheitliche Beeinträchtigung hervorrufen. Ein Messerangriff kann in vielen Fällen unter diese Definition fallen.
2. Ausschlüsse
Einige Unfallversicherungen schließen Leistungen aus, wenn:
Vorsatz: Der Versicherte den Angriff selbst provoziert hat oder sich absichtlich in Gefahr begeben hat.
Kriminelle Handlungen: Der Versicherte während der Begehung einer Straftat verletzt wurde.
Kriegsähnliche Ereignisse oder Unruhen: Wenn der Messerangriff im Zusammenhang mit Unruhen oder Terrorakten steht, könnte dies ausgeschlossen sein.
3. Besonderheiten bei Gewalttaten
Viele Unfallversicherungen decken Verletzungen durch Gewalttaten ab, sofern der Versicherte das Opfer ist und nicht als Täter oder Provokateur gehandelt hat. Voraussetzung ist oft eine polizeiliche Dokumentation des Vorfalls.
4. Leistungen der Unfallversicherung
Wenn die Versicherung den Messerangriff anerkennt, könnten folgende Leistungen gewährt werden:
Invaliditätsentschädigung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Tagegeld: Für die Dauer der Genesung.
Krankenhaustagegeld: Bei stationärem Aufenthalt.
Todesfallleistung: Wenn der Versicherte an den Folgen des Messerangriffs verstirbt.
5. Berufsunfähigkeit oder Zusatzversicherungen
Falls die Verletzungen zu einer Berufsunfähigkeit führen, greift die Unfallversicherung nicht automatisch. Hierfür wären separate Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.
Was tun im Fall eines Messerangriffs?
Polizeibericht erstellen lassen: Wichtig für die Beweisführung.
Arztbericht sichern: Dokumentation der Verletzungen.
Versicherungsbedingungen prüfen: Die genauen Vertragsbedingungen Ihrer Unfallversicherung analysieren.
Schadenmeldung einreichen: Den Vorfall schnellstmöglich bei der Versicherung melden.
Falls Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, rechtlichen oder versicherungstechnischen Rat einzuholen, um den Leistungsanspruch zu klären.
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