Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Einigungserklärung
Was ist eine Einigungserklärung?
Eine Einigungserklärung ist ein schriftliches oder mündliches Dokument, das die Zustimmung zweier oder mehrerer Parteien zu einer Vereinbarung dokumentiert. Sie zeigt die Absicht, einen Vertrag abzuschließen, und kann als Grundlage für spätere rechtliche Vereinbarungen dienen. Eine Einigungserklärung ist rechtlich zwar nicht immer verbindlich wie ein Vertrag, kann aber als wichtiges Beweismittel genutzt werden.
Wichtige Anwendungsbereiche
Beilegung von Streitigkeiten
Aufteilung von Vermögenswerten
Regelung von Arbeitsverhältnissen
Festlegung von Vertragsbedingungen
Vorstufe zu einem Vertragsabschluss
Bestandteile einer Einigungserklärung
Datum und Ort
Namen und Adressen der Beteiligten
genaue Beschreibung der Vereinbarung
Bedingungen und Pflichten
Unterschriften aller Parteien
Arten von Einigungserklärungen
Art | Beschreibung |
Schriftliche Einigung | Dokumentierte Vereinbarung, rechtlich sicherer und als Beweismittel gut geeignet |
Mündliche Einigung | Formlose Absprache, schwer nachweisbar, rechtlich unsicher |
Elektronische Einigung | Digitale Vereinbarung (z. B. E-Mail, digitale Signatur), bei Einhaltung bestimmter Vorgaben gültig |
Unterschied zur Vertragsschließung
Einigungserklärung: Dokumentiert die Absicht, einen Vertrag zu schließen.
Vertrag: Rechtlich bindende Vereinbarung mit detaillierten Rechten und Pflichten.
Typische Fehler bei Einigungserklärungen
Unklare oder unvollständige Bedingungen
Fehlende oder missverständliche Formulierungen
Keine Unterschriften aller Parteien
Rechtliche Aspekte
Muss klare Rechte und Pflichten festhalten
Gesetzliche Anforderungen je nach Land beachten
Kann Grundlage für spätere rechtliche Schritte sein
Verwandte Begriffe
Begriff | Bedeutung |
Vertrag | Rechtlich bindende Vereinbarung über Rechte und Pflichten |
Absprache | Formlose, oft mündliche Vereinbarung ohne zwingende Rechtsverbindlichkeit |
Verständigung | Einigung auf ein gemeinsames Verständnis, meist ohne juristische Bindung |

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