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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Baumängel

Was zählt zu Baumängeln?

Baumängel sind Defekte, die während der Errichtung eines Gebäudes oder einer Immobilie entstehen. Dazu zählen sichtbare Schäden wie Risse in Wänden oder undichte Fenster ebenso wie verdeckte Mängel, etwa durch Feuchtigkeit oder Schimmel. Auch wenn Bauleistungen nicht den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen, liegt ein Baumangel vor.


Was sind typische Baumängel?

Zu den häufigsten Baumängeln gehören:

  • Risse in der Fassade

  • Undichte Fenster und Türen

  • Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung

  • Defekte im Dachbereich

  • Probleme mit Elektrik oder Heizungsanlagen


Risse in der Fassade

Risse können sowohl an Innen- als auch an Außenwänden auftreten und entstehen häufig durch unsachgemäße Bauausführung oder ungünstige Bodenverhältnisse. Solche Schäden können das Eindringen von Feuchtigkeit begünstigen und die Bausubstanz langfristig schädigen.


Feuchtigkeit und Schimmelbildung

Undichte Fenster, mangelhafte Dämmung oder schlechte Belüftung führen oft zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Diese beeinträchtigen nicht nur die Bausubstanz, sondern können auch die Gesundheit der Bewohner gefährden.


Mängel im Dachbereich

Ein undichtes Dach oder beschädigte Dachrinnen ermöglichen das Eindringen von Wasser und begünstigen so Schimmelbildung sowie Schäden an der Gebäudestruktur. Zudem können die Heizkosten steigen, wenn Wärme entweicht.


Mängel an Elektrik oder Heizungsanlage

Fehlerhafte Elektroinstallationen oder defekte Heizsysteme stellen ein Sicherheitsrisiko dar und können den Energieverbrauch unnötig erhöhen.


Was tun bei Baumängeln?

Um Rechte auf Nachbesserung oder Schadensersatz zu sichern, sollten Bauherren bei der Bauabnahme erkennbare Mängel schriftlich vorbehalten.


So werden Baumängel reklamiert

  1. Mangel feststellen: Den Schaden genau dokumentieren, idealerweise mit Fotos oder Videos.

  2. Bauunternehmer informieren: Den Mangel dem Bauunternehmen oder Verkäufer sachlich melden.

  3. Sachverständigen einschalten: Falls keine Lösung gefunden wird, kann ein Gutachter hinzugezogen werden.

  4. Gerichtliche Schritte einleiten: Als letzte Möglichkeit bleibt eine Klage, die jedoch zeit- und kostenintensiv sein kann.


Wann verjähren Ansprüche bei Baumängeln?

Ansprüche auf Beseitigung von Baumängeln verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Mangels. In bestimmten Fällen kann die Frist auch kürzer oder länger sein.


Wer übernimmt die Kosten für einen Gutachter bei Baumängeln?

Grundsätzlich trägt der Bauunternehmer oder Verkäufer die Kosten für einen Gutachter, sofern ein Baumangel festgestellt wird. Hat der Käufer den Mangel jedoch verspätet erkannt oder war er ihm bereits bekannt, kann er selbst für die Gutachterkosten aufkommen müssen.

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