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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Baugesetzbuch

Was ist das Baugesetzbuch?

Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für das deutsche Städtebaurecht. Es legt die Rahmenbedingungen für die Nutzung, Entwicklung und Ordnung von Grundstücken und städtischen Flächen fest. Das BauGB ist in vier Kapitel unterteilt, die die wichtigsten Instrumente und Verfahren des Städtebaus regeln.


Aufbau des Baugesetzbuchs

Kapitel 1: Allgemeines Städtebaurecht

Dieses Kapitel enthält Bestimmungen zur Bauleitplanung, zur Nutzung von Grundstücken, zur Bodenordnung sowie zur Erschließung und Enteignung. Auch Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes im Städtebau sind hier geregelt.


Kapitel 2: Besonderes Städtebaurecht

Hier werden besondere städtebauliche Maßnahmen behandelt, wie Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Vorgaben für den Stadtumbau, Regelungen zur sozialen Stadtentwicklung sowie Instrumente wie die Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote. Zusätzlich enthält es Bestimmungen zur Agrarstruktur und zu Miet- und Pachtverhältnissen.


Kapitel 3: Sonstige Vorschriften

In diesem Abschnitt werden Themen wie die Wertermittlung von Grundstücken, allgemeine Verwaltungsverfahren, Zuständigkeiten der Behörden sowie das Verfahren vor Kammern für Baulandsachen geregelt.


Kapitel 4: Überleitungs- und Schlussvorschriften

Das vierte Kapitel umfasst Sonderregelungen, Übergangsvorschriften und spezielle Bestimmungen für einzelne Bundesländer.


Bedeutung des Baugesetzbuchs

Das BauGB hat maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung, Entwicklung und Struktur von Städten und Gemeinden. Es schafft den rechtlichen Rahmen für nachhaltige Siedlungsentwicklung, den Schutz der Umwelt und die Sicherung sozialverträglicher Wohnverhältnisse. Aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher und ökologischer Anforderungen wird das Baugesetzbuch regelmäßig angepasst und aktualisiert.


Geschichte des BauGB

Das Baugesetzbuch trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Es vereinte das bis dahin getrennte Bundesbaugesetz von 1960 und das Städtebauförderungsgesetz von 1971 zu einem einheitlichen Gesetzeswerk für das Städtebaurecht.

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