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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Architekten-/Ingenieursrecht

Was versteht man unter dem Architekten- und Ingenieursrecht?

Architektur- und Ingenieurbüros tragen bei Bauprojekten ein erhebliches Haftungsrisiko. Planungsfehler, unzureichende Bauüberwachung oder die Überschreitung des geplanten Budgets führen in der Regel zu erheblichen Schadensersatzansprüchen seitens des Bauherrn oder der Bauherrin.

Das Architekten- und Ingenieursrecht legt basierend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB alle Rechte und Pflichten von Architektur- oder Ingenieurbüros im Verhältnis zu anderen Projektbeteiligten fest. Es umfasst zahlreiche Rechtsvorschriften und gliedert sich hauptsächlich in folgende Bereiche:


  • Vertrags- und Honorarrecht: Umfasst Regelungen des BGB sowie die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

  • Haftpflichtrecht: Bestimmt die Haftung bei der Verletzung von Verpflichtungen aus dem Architekten-/Ingenieurvertrag in Verbindung mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • Urheberrecht: Legt fest, ob und in welchem Umfang geschützte Rechte an den erbrachten Leistungen bestehen sowie die Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen.

  • Berufsrecht: Das Berufsrecht als „Standesrecht“ wird durch die Architekten-/Ingenieurgesetze der Länder geregelt. Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt durch Satzungen und Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes.


Tipp im Streitfall: Da das Architekten- und Ingenieursrecht sehr komplex ist, kann es im Streitfall sinnvoll sein, frühzeitig eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu Rate zu ziehen – eine Rechtsschutzversicherung könnte dabei hilfreich sein, um die Kosten für die juristische Beratung abzudecken.

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