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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Abtretung
Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf eine dritte Partei. Ein Darlehensnehmer kann zum Beispiel seinen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber abtreten. Ebenso können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden.

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