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Vorschäden

Als Vorschäden bezeichnet man die reparierten Schäden an einem Fahrzeug. Bei einer Schadenanzeige sollte ein Vorschaden der Versicherung gemeldet werden.


Wenn von einem Vorschaden am Fahrzeug die Rede ist, sind damit die reparierten Schäden gemeint. Sind die Schäden nicht behoben, spricht man von Altschäden. Vorschäden können durch einen Unfall, Gewalteinwirkung oder auch durch Korrosion der Karosserieteile entstehen.


Bei der Behebung von Unfall- oder anderen Schäden sollten die Reparaturarbeiten ausführlich dokumentiert werden. Optimal ist es, zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation ein Foto anzufertigen.


Vorhandene Vorschäden mindern den Verkaufspreis eines Kfz. Vorschaden Versicherung:


Tritt ein Schadenfall ein, müssen die Vorschäden dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden, idealerweise mit dem Nachweis der durchgeführten Reparaturen. Das Verschweigen von Vorschäden gilt als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vorschaden bereits vom gleichen Versicherer reguliert wurde.

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