Vorsatz
Vorsatz ist ein Begriff, der hauptsächlich im deutschen Strafrecht vorkommt und ein wesentlicher Bestandteil eines subjektiven Tatbestandsmerkmals ist, das direkt den Tatentschluss darstellt. In der Praxis wird Vorsatz oft als "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung" beschrieben. Das tatsächliche Vorhandensein eines Vorsatzes bei der Begehung strafrechtlich relevanter Handlungen ist in der Praxis entscheidend für die rechtlichen Konsequenzen des Täters. Die Anforderungen an einen Vorsatz variieren jedoch je nach Rechtsgebiet. Im deutschen Zivilrecht wird vorsätzliches Handeln mit dem Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung in vollem Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gleichgesetzt. Auch in der Versicherungswirtschaft spielt der Begriff eine bedeutende Rolle. Ein Beispiel hierfür sind die Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Kann eine Versicherung einen vorsätzlich verursachten Schaden nachweisen, ist sie nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. In einem solchen Fall wird der Versicherte von seinem Anbieter in Regress genommen. Der Geschädigte erhält zunächst den Schadensatz aus seiner Versicherung, allerdings fordert die Versicherung im zweiten Schritt die entstandenen Kosten für die Schadenregulierung vom Versicherten zurück. Um den Versicherten tatsächlich in Regress nehmen zu können, muss die Versicherungsgesellschaft jedoch den Vorsatz des Versicherten bei dem Schadenfall nachweisen.