Fahrer
Als Fahrer oder Fahrzeugführer wird eine Person bezeichnet, die das Fahrzeug unmittelbar lenkt oder steuert. Bei Fahrschülern gelten besondere Regelungen.
Eine Person, die im Straßenverkehr das Fahrzeug (Pkw oder Lkw) lenkt, gilt als Fahrzeugführer dieses Fahrzeugs. Ein Fahrzeugführer wird umgangssprachlich als Fahrer bezeichnet. Um das Fahrzeug steuern zu dürfen, muss die Person dafür geeignet sein, für die Teilnahme am Straßenverkehr ist insofern eine Fahrerlaubnis notwendig. Die Fahrerlaubnis wird nach der entsprechenden Ausbildung und erfolgreich bestandenen Prüfungen ausgestellt. Von dem Fahrzeugführer wird erwartet, dass er das Kfz verantwortlich und unter der Berücksichtigung von geltender Straßenverkehrsordnung (StVO) steuert. Der Fahrer ist vom Fahrzeughalter zu unterscheiden. Weitere Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden, gelten als Fahrzeuggäste.
Bei einem Fahrschüler, der noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist und trotzdem das Fahrzeug lenken darf, gilt eine Ausnahmeregelung. Hier gilt der Fahrlehrer, dessen Anwesenheit im Fahrzeug während der Ausbildungszeit verpflichtend ist, als der verantwortliche Fahrzeugführer, denn der Fahrlehrer trägt die Verantwortung dafür, dass der Fahrschüler das Fahrzeug entsprechend der StVO steuert. Versicherungstechnisch ist es wichtig, dass nur der berechtigte Fahrer das Fahrzeug steuern darf. Berechtigte Fahrer werden beim Vertragsschluss eingetragen. Befand sich bei einem Unfall nicht der berechtigte Fahrer am Steuer, kann passieren, dass der Versicherer seine Leistung verweigert.
Als Fahrer oder Fahrzeugführer wird eine Person bezeichnet, die das Fahrzeug direkt lenkt oder steuert. Für Fahrschüler gelten spezielle Regelungen.
Eine Person, die im Straßenverkehr ein Fahrzeug (Pkw oder Lkw) lenkt, wird als Fahrzeugführer dieses Fahrzeugs angesehen. Umgangssprachlich nennt man einen Fahrzeugführer Fahrer. Um ein Fahrzeug steuern zu dürfen, muss die Person geeignet sein, weshalb eine Fahrerlaubnis für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist. Diese wird nach entsprechender Ausbildung und erfolgreich bestandenen Prüfungen erteilt. Vom Fahrzeugführer wird erwartet, dass er das Kfz verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) führt. Der Fahrer ist vom Fahrzeughalter zu unterscheiden. Weitere Personen, die im Fahrzeug mitfahren, werden als Fahrzeuggäste betrachtet.
Für einen Fahrschüler, der noch keinen Führerschein besitzt und dennoch das Fahrzeug lenken darf, gibt es eine Ausnahmeregelung. Hier gilt der Fahrlehrer, dessen Anwesenheit im Fahrzeug während der Ausbildungszeit erforderlich ist, als der verantwortliche Fahrzeugführer, da er die Verantwortung dafür trägt, dass der Fahrschüler das Fahrzeug gemäß der StVO steuert. Versicherungstechnisch ist es wichtig, dass nur der berechtigte Fahrer das Fahrzeug lenken darf. Berechtigte Fahrer werden beim Vertragsabschluss eingetragen. War bei einem Unfall nicht der berechtigte Fahrer am Steuer, kann es sein, dass der Versicherer seine Leistung verweigert.