Diebstahl
Bei dem Autodiebstahl und beim Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Fahrzeug greifen jeweils unterschiedliche Versicherungen. In einigen Fällen kann der Versicherer seine Leistung verweigern.
Ein Kfz-Diebstahl ist für den Halter immer ein Schock. Wurde das Auto gestohlen, soll der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Um den Anspruch auf die Leistungen des Versicherungsunternehmens nicht zu verlieren, soll der Versicherer innerhalb einer Woche über den Vorfall benachrichtigt werden. Der Autodiebstahl fällt unter den Kasko-Schutz, es wird der sog. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt, d.h. der Wert des Fahrzeugs am Tag des Diebstahls. War ein Auto nicht älter als 18 Monate und wurde als ein Neuwagen gekauft, wird der volle Kaufpreis des Fahrzeugs ersetzt. Wenn ein gestohlenes Auto innerhalb eines Monats wieder gefunden wird, muss der Halter es zurück nehmen, nach dem Ablauf dieser Frist – nicht mehr.
Wurden Gegenstände aus dem Fahrzeug entwendet, greift die Hausratversicherung. Grundsätzlich hat der Fahrer (Halter) darauf zu achten, dass keine Wertgegenstände im Auto gelassen werden. Kommt es zum Diebstahl, spielen die genauen Umstände eine wichtige Rolle dabei, ob die Versicherung leistet und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Wenn sich das Fahrzeug abgeschlossen in einer Garage befand, dann leistet der Versicherer in vollem Umfang. Befand sich das Auto in einem öffentlichen Parkhaus, geht der Versicherer von der Mitschuld des Fahrers aus und leistet in vermindertem Umfang.
Beim Autodiebstahl und beim Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Auto greifen jeweils unterschiedliche Versicherungen. In bestimmten Fällen kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Ein Kfz-Diebstahl ist für den Besitzer stets ein Schock. Wurde das Auto gestohlen, sollte der Diebstahl der Polizei gemeldet werden. Um den Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zu verlieren, muss der Versicherer innerhalb einer Woche über den Vorfall informiert werden. Der Autodiebstahl fällt unter den Kasko-Schutz, wobei der sogenannte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt wird, also der Wert des Fahrzeugs am Tag des Diebstahls.
War das Auto nicht älter als 18 Monate und als Neuwagen gekauft, wird der volle Kaufpreis erstattet. Wird ein gestohlenes Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden, muss der Besitzer es zurücknehmen; nach Ablauf dieser Frist nicht mehr.
Wurden Gegenstände aus dem Fahrzeug gestohlen, greift die Hausratversicherung. Grundsätzlich muss der Fahrer (Besitzer) darauf achten, keine Wertgegenstände im Auto zu lassen. Bei einem Diebstahl spielen die genauen Umstände eine wichtige Rolle, ob die Versicherung leistet und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Befand sich das Fahrzeug abgeschlossen in einer Garage, leistet der Versicherer in vollem Umfang. Stand das Auto in einem öffentlichen Parkhaus, geht der Versicherer von einer Mitschuld des Fahrers aus und leistet in vermindertem Umfang.