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Betriebserlaubnis

Eine Betriebserlaubnis ist ein Dokument, das den Betrieb von Kfz sowie deren Ausrüstungselementen gestattet. Gemäß § 19 StVO ist die Betriebserlaubnis für ein Kfz zusammen mit der Erteilung eines amtlichen Kennzeichens wichtiger Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge in Deutschland. Die allgemeine Betriebserlaubnis, auch ABE genannt, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt für Serienfahrzeuge und Serienteile erstellt.


Die Betriebserlaubnis für ein Kfz ist deutschlandweit beschränkt. Haben Fahrzeugbesitzer die Betriebserlaubnis verloren, tritt an die Stelle dieser Bescheinigung ein Betriebserlaubnisdokument. Neben der ABE, der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes, kommen hierfür eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung sowie ein Gutachten der DEKRA oder des TÜV in Betracht. Eine Versicherung des Kfz erlischt nicht automatisch, indem ein Teil ohne EG-Typengenehmigung oder ABE in ein Fahrzeug verbaut wird.

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