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Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer, früher bekannt als Kapitalertragssteuer, ist eine Steuer auf Kapitalerträge. In Deutschland beträgt sie einheitlich 25 Prozent und wird sowohl auf Zinsen von Festgeld- & Tagesgeldkonten als auch auf Kursgewinne aus Fonds und Aktien erhoben. Mit einem Freistellungsauftrag bleibt ein Freibetrag, der als Sparerpauschbetrag bekannt ist, bis zu 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro pro Jahr für verheiratete Paare steuerfrei.


Die Bank überweist die fällige Abgeltungssteuer in der Regel automatisch an das Finanzamt. Wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt, führt die Bank die Abgeltungssteuer erst dann ab, wenn die Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen.


Auf die Abgeltungssteuer wird in Deutschland ein 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag ergibt sich ein Steuersatz von 26,38 Prozent. Ist eine Person kirchensteuerpflichtig, wird diese Steuer ebenfalls auf die Abgeltungssteuer erhoben, was je nach Bundesland zu einem höheren Steuersatz führt.


Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.



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