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Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde, die bestätigt, dass ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Auch als Police bekannt, dient der Versicherungsschein als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz.
Laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Versicherer verpflichtet, den Versicherungsschein in Textform an den Versicherungsnehmer zu übermitteln. Erst mit der Zustellung des Versicherungsscheins gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Der Versicherungsschein dokumentiert alle vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des versicherten Risikos, der Vertragspartner sowie der beteiligten Personen und individuell getroffener Absprachen.

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