Versicherungsfreiheit
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht, das bedeutet, jeder muss eine Krankenversicherung haben.
Eine Versicherungsfreiheit liegt vor, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Beispielsweise sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, versicherungsfrei.
Auch Beihilfeberechtigte wie Beamte, Beamtenanwärter und Richter sowie Selbstständige und Freiberufler sind versicherungsfrei. Personen, die ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro monatlich verdienen, sind ebenfalls versicherungsfrei.
Darüber hinaus gilt auch für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und versicherungspflichtig werden, aber in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit nicht zum schutzbedürftigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung gehört haben, Versicherungsfreiheit.
