Obliegenheiten
Unter dem Begriff Obliegenheit versteht man bestimmte Verhaltensvorschriften, die ein Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung einhalten muss. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags hat der Versicherungsnehmer spezielle Pflichten zu erfüllen, die als Obliegenheiten bezeichnet werden.
Verletzung der Obliegenheiten:
Wird eine Obliegenheit verletzt, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein, da die Versicherung den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen kann (vgl. § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)). Laut VVG hat die Versicherung auch das Recht, Leistungen zu kürzen.
Beispiel in der privaten Krankenversicherung:
In der privaten Krankenversicherung müssen Antragsteller zu Beginn eine Gesundheitsprüfung durchführen, bei der sie genaue Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen müssen. Wird diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, stellt dies eine Verletzung der Obliegenheiten dar. In diesem Fall kann die private Krankenversicherung die Kostenerstattung verweigern oder den Vertrag kündigen.
