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Nachmeldepflicht
Bei einem Antrag auf eine private Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Diese dient der Versicherung dazu, das individuelle Risiko des Antragstellers einzuschätzen und gegebenenfalls Zuschläge zu berechnen.
Zur Gesundheitsprüfung gehören Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers, die dieser wahrheitsgemäß beantworten muss. Auch vorhandene Vorerkrankungen müssen angegeben werden.
Ändert sich der Gesundheitszustand des Antragstellers im Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme der privaten Krankenversicherung, muss die Versicherung unverzüglich darüber informiert werden. Diese sogenannte Nachmeldepflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

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