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Nachmeldepflicht
Im Rahmen der Antragstellung für eine private Krankenversicherung muss der Antragsteller eine Gesundheitsprüfung durchlaufen, bei der er seinen Gesundheitszustand und etwaige Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angeben muss. Falls sich der Gesundheitszustand des Antragstellers zwischen der Antragstellung und der Annahme des Antrags ändert, ist er verpflichtet, die Versicherung unverzüglich darüber zu informieren.
Diese Nachmeldepflicht ist eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Sie dient der genauen Risikoeinschätzung durch die Versicherung und kann Einfluss auf die Beitragsberechnung oder die Bedingungen des Versicherungsvertrags haben.

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