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Freie Arztwahl


In Deutschland können Patienten grundsätzlich den Arzt ihrer Wahl aufsuchen, doch gibt es Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung:


  • Private Krankenversicherung (PKV): Privatversicherte haben uneingeschränkte freie Arztwahl und können sich von allen approbierten Ärzten, Zahnärzten und auch Heilpraktikern behandeln lassen, sofern der Tarif dies nicht einschränkt.


  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Gesetzlich Versicherte dürfen nur Ärzte wählen, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Nur im Notfall können sie auch andere Ärzte aufsuchen. Mit einer privaten Zusatzversicherung können sie sich jedoch ebenfalls eine freie Arztwahl sichern.


Außerdem übernehmen Auslandsreisekrankenversicherungen bei akuten Erkrankungen Behandlungskosten im Ausland, die von der GKV nur begrenzt oder gar nicht übernommen werden.


Aktualitätshinweis: Die Regelungen zur freien Arztwahl und den Voraussetzungen für die Behandlung im Ausland können sich ändern. Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie über Zusatzversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen zu informieren.

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