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Erhöhung des Versicherungsschutzes


Wer eine private Krankenversicherung (PKV) abschließt, legt bei Vertragsabschluss den Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes fest. Möchte der Versicherungsnehmer später seinen Versicherungsschutz erhöhen, muss er einige Bedingungen erfüllen oder den Tarif wechseln. Ein solcher Tarifwechsel muss bei der Krankenversicherung beantragt werden.


In der Regel ist für einen Tarifwechsel eine erneute Risikoprüfung erforderlich, was bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Wird der Versicherungsschutz hingegen reduziert, entfällt die Risikoprüfung. Wenn Versicherungsnehmer das Angebot ihrer Versicherung nutzen, ein vereinbartes Krankentagegeld zu erhöhen, entfällt auch hier sowohl die Risikoprüfung als auch die Wartezeit.


Aktualitätshinweis: Die Bedingungen für Tarifwechsel und Erhöhungen des Versicherungsschutzes können sich je nach Versicherungsunternehmen ändern. Es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Änderungen ohne Probleme vorgenommen werden können.

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