Eintrittsalter in der Krankenversicherung
Das Eintrittsalter ist das Alter des Versicherungsnehmers bei Eintritt in eine Versicherung. Die Versicherer berechnen das Eintrittsalter oft als Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr (z. B. 2024 – 1994 = 30 Jahre). Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) spielt das Eintrittsalter eine wesentliche Rolle. Es beeinflusst maßgeblich die Höhe der Beiträge, zusammen mit dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsumfang. Grundsätzlich gilt: Je höher das Eintrittsalter, desto höher fallen die Beiträge aus.
Das Eintrittsalter legt das Beitragsniveau über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg fest. Deshalb ist es für Erwachsene vorteilhaft, eine PKV so früh wie möglich abzuschließen. Eine Ausnahme stellen Kinder und Jugendliche dar. Ihre Beiträge in der PKV werden nicht durch das Eintrittsalter bestimmt, sondern durch sogenannte Altersgruppen, wie zum Beispiel 0–16 Jahre oder 17–20 Jahre. Diese Altersgruppen können je nach Versicherung variieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingegen spielt das Eintrittsalter keine Rolle für die Beitragsberechnung, da sich die Beiträge am Einkommen der Versicherten orientieren.
Aktualitätshinweis: Die Beihilfeverordnungen können sich regelmäßig ändern. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen in Ihrem Bundesland oder auf Bundesebene zu informieren, insbesondere im Hinblick auf die prozentuale Erstattung und die Bedingungen für die Beihilfe.
