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Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung – Was Sie beachten müssen


Die Anzeigepflicht bezeichnet die Pflicht des Versicherungsnehmers, der Krankenversicherung wahrheitsgemäße Auskünfte über seinen Gesundheitszustand zu geben, insbesondere im Rahmen der Gesundheitsprüfung. Diese Informationen sind notwendig, damit die private Krankenversicherung die Risiken des Antragstellers korrekt bewerten und einstufen kann. Die Anzeigepflicht ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich verankert. Bei einer Neuanmeldung oder einem Wechsel der Versicherung muss der Versicherungsnehmer sämtliche relevanten Fragen wahrheitsgemäß beantworten.


Zu den Fragen, die unter die Anzeigepflicht fallen, gehören Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen. Wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben macht oder wichtige Informationen absichtlich oder fahrlässig verschweigt, stellt dies eine Verletzung der Anzeigepflicht dar. Ein Beispiel dafür ist das Verschweigen von Vorerkrankungen, die für die Risikobewertung von entscheidender Bedeutung sind. Fehlen diese Informationen, kann die Versicherung das Krankheitsrisiko des Antragstellers nicht korrekt einschätzen.


Wird eine Krankheit grob fahrlässig oder vorsätzlich verschwiegen, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall muss der Versicherte alle Leistungen, die er im Zusammenhang mit der verschwiegenen Krankheit erhalten hat, zurückzahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Versicherung den Antrag abgelehnt hätte, wenn sie von der Krankheit gewusst hätte. Andernfalls wird der Vertrag angepasst.


Wenn beim Antrag eine Krankheit fahrlässig – jedoch nicht grob fahrlässig – verschwiegen wird, hat die Versicherung einen Monat nach Bekanntwerden der falschen Angaben Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wäre der Antrag bei Kenntnis der Krankheit nicht abgelehnt worden, wird der Vertrag angepasst. Sollte die Anpassung zu einer Beitragserhöhung von mehr als zehn Prozent führen oder Leistungen ausgeschlossen werden, hat der Versicherte das Recht, den Vertrag selbst zu kündigen.


Aktualitätshinweis: Trotz gründlicher Recherche können sich die Regelungen zur Anzeigepflicht ändern. Es ist ratsam, sich regelmäßig bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft über die neuesten Bestimmungen zu informieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben werden.

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