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Antragsannahme bei der Krankenversicherung – Was Sie wissen sollten


Um eine Krankenversicherung abzuschließen, muss zunächst ein Versicherungsantrag gestellt werden. Sobald die Versicherungsgesellschaft dem Antrag zustimmt, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Der Vertrag ist dann rechtskräftig, wenn der Antragsteller die Annahme erhalten hat und die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Annahmepflicht. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen aufzunehmen, die gemäß § 5 SGB V versicherungsberechtigt sind.


Private Krankenversicherungen haben grundsätzlich das Recht, Antragsteller abzulehnen. Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 müssen private Versicherer jedoch jeden Antragsteller im Basistarif aufnehmen, wenn dieser nicht versicherungspflichtig ist. Wird der Antrag von der privaten Krankenversicherung angenommen, wird der Antragsteller über die Annahme informiert, in der Regel durch die Zusendung der Versicherungspolice oder einer Annahmeerklärung.


Aktualitätshinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und fortlaufender Anpassung der Informationen können sich Änderungen in den Regelungen und Bedingungen ergeben. Es wird empfohlen, sich direkt bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

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