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Alkoholklausel


Die Alkoholklausel ist eine Vertragsbestimmung in vielen Versicherungen, die regelt, dass bei Unfällen unter Alkoholeinfluss Leistungen eingeschränkt oder ganz verweigert werden können. Wird ein Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss verursacht, kann dies dazu führen, dass im Schadensfall keine Versicherungsleistung erbracht wird – insbesondere bei privaten Unfallversicherungen.


Je nach Vertrag sind spezifische Blutalkoholgrenzwerte definiert, ab denen die Versicherung ihre Leistung einstellt oder kürzt. Versicherungsnehmer sollten daher die Bedingungen ihres Vertrags genau prüfen, um im Ernstfall zu wissen, in welchem Umfang eine Leistung bei Alkoholeinfluss erbracht wird.


In der Praxis verzichten jedoch inzwischen fast alle privaten Krankenversicherer auf eine Alkoholklausel, da auch die gesetzliche Krankenversicherung keine derartige Regelung kennt. Versicherungsnehmer sollten daher die Vertragsbedingungen genau prüfen, um zu verstehen, in welchem Umfang eventuell noch Regelungen zu Alkoholeinfluss gelten könnten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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