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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Bürgschaftsurkunde

Was ist eine Bürgschaftsurkunde?

Eine Bürgschaftsurkunde ist ein schriftliches Dokument, in dem sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen. Eine Bürgschaftsurkunde kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen oder Banken ausgestellt werden.


Arten von Bürgschaftsurkunden

Es existieren unterschiedliche Formen von Bürgschaften, die je nach Verwendungszweck eingesetzt werden:

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet unmittelbar und der Gläubiger kann sich direkt an ihn wenden, ohne den Schuldner vorher verklagen zu müssen.

  • Ausfallbürgschaft: Hier haftet der Bürge nur, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass eine Vollstreckung gegen den Schuldner erfolglos war.


Vorteile und Nachteile für den Gläubiger

Vorteile:

  • Zusätzliche Absicherung der Forderung

  • Höhere Wahrscheinlichkeit, offene Verbindlichkeiten einzutreiben

Nachteile:

  • Bei Streitfällen kann die Durchsetzung der Forderung gegen den Bürgen langwierig und kostspielig sein


Vorteile und Nachteile für den Bürgen

Vorteile:

  • Möglichkeit, einer nahestehenden Person oder einem Unternehmen bei einer Finanzierung zu helfen

  • Keine direkte Kreditaufnahme erforderlich

Nachteile:

  • Risiko, im Ernstfall für die gesamte Schuld aufkommen zu müssen

  • Belastung der eigenen finanziellen Situation


Einsatz von Bürgschaftsurkunden im Kreditwesen

Bürgschaften sind im Kreditwesen ein gängiges Instrument, um die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers zu erhöhen. Kann ein Kreditnehmer keine ausreichenden Sicherheiten bieten, kann die Bürgschaft durch eine dritte Person die Bank dazu bewegen, den Kredit dennoch zu gewähren.


Voraussetzungen für eine gültige Bürgschaftsurkunde

Damit eine Bürgschaft rechtswirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Bürge muss volljährig und geschäftsfähig sein

  • Schriftform der Bürgschaftsurkunde ist erforderlich

  • Unterschrift beider Parteien (Bürge und Gläubiger)

  • Der Bürge sollte über eine ausreichende Bonität verfügen


Wie beantragt man eine Bürgschaftsurkunde?

Wer eine Bürgschaft stellen möchte, sollte sich an ein Kreditinstitut oder eine spezialisierte Bürgschaftsbank wenden. Im Rahmen des Antrags wird in der Regel eine umfassende Bonitätsprüfung durchgeführt. In manchen Fällen fordert das Institut zusätzliche Sicherheiten, bevor eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt wird.

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