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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Ausfallbürgschaft

Was versteht man unter einer Ausfallbürgschaft?

Eine Ausfallbürgschaft ist eine Absicherung, die ein Kreditinstitut oder eine Versicherung einem Kreditnehmer bietet, um einen Kredit vor Zahlungsausfällen zu schützen. Bei einem Zahlungsausfall übernimmt die Bürgschaftsbank oder Versicherung die Zahlung des ausstehenden Betrags an den Kreditgeber. Diese Art von Kreditsicherheit ist besonders für Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmen von Interesse.


Arten von Ausfallbürgschaften

Es gibt verschiedene Arten von Ausfallbürgschaften, die je nach Bedarf und Kreditverwendung eingesetzt werden können. Nachfolgend werden die drei häufigsten Arten vorgestellt.


Bankbürgschaft

Die Bankbürgschaft wird von Kreditinstituten angeboten. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank oder eine andere Bank die Haftung für den Kreditnehmer, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Diese Form der Bürgschaft wird oft für Handwerker, Bauunternehmen und andere Dienstleister genutzt, die in der Regel eine Anzahlung vom Kunden erhalten.


Kautionsversicherung

Eine Kautionsversicherung ist eine spezielle Form der Ausfallbürgschaft, die von Versicherungen angeboten wird. Sie schützt den Kreditnehmer vor dem Verlust von geleisteten Vorauszahlungen oder Sicherheiten. Diese Versicherung ist besonders für Unternehmen im Bau- oder Handelssektor interessant.


Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung ist eine weitere Form der Ausfallbürgschaft, die von Versicherungen angeboten wird. Die Versicherung übernimmt die Haftung für den Kreditnehmer, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Diese Form wird vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen genutzt, um einen Kredit zu erhalten oder an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.


Voraussetzungen für eine Ausfallbürgschaft

Vor der Gewährung einer Ausfallbürgschaft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Voraussetzungen werden im Folgenden erläutert.

  • Bonität: Eine gute Bonität ist die Grundvoraussetzung für eine Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank oder Versicherung prüft die Bonität des Kreditnehmers vor der Gewährung. Eine positive Bonitätsprüfung ist unerlässlich.

  • Sicherheiten: Neben der Bonität muss der Kreditnehmer Sicherheiten stellen. Diese dienen als Absicherung für die Bürgschaftsbank oder Versicherung. Mögliche Sicherheiten sind Grundstücke, Immobilien oder Maschinen.

  • Verwendungszweck: Die Ausfallbürgschaft kann nur für bestimmte Zwecke gewährt werden, meist für Investitionen oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Der Verwendungszweck muss klar definiert sein.


Vorteile und Nachteile einer Ausfallbürgschaft

Vorteile

Nachteile

Erhöhte Kreditwürdigkeit: Eine Ausfallbürgschaft steigert die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und erleichtert die Kreditaufnahme.

Kosten: Eine Ausfallbürgschaft ist mit Kosten verbunden, bestehend aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr und einer jährlichen Gebühr.

Günstigere Konditionen: Durch eine Ausfallbürgschaft können günstigere Kreditkonditionen erzielt werden.

Begrenzter Einsatzbereich: Die Ausfallbürgschaft kann nur für bestimmte Zwecke genutzt werden und ist nicht für jeden Kreditnehmer geeignet.

Schnelle Kreditzusage: Die Kreditzusage erfolgt bei einer Ausfallbürgschaft in der Regel schneller als bei anderen Kreditsicherheiten.

Haftungsrisiko: Bei Zahlungsausfall haftet die Bürgschaftsbank oder Versicherung für den Kreditnehmer. Eine Ausfallbürgschaft bietet keinen vollständigen Schutz gegen Zahlungsausfälle.


Ausfallbürgschaft beantragen

Um eine Ausfallbürgschaft zu beantragen, sind bestimmte Schritte notwendig. Die wichtigsten Schritte werden im Folgenden beschrieben.

  • Bonitätsprüfung: Vor der Beantragung erfolgt eine Bonitätsprüfung durch die Bürgschaftsbank oder Versicherung.

  • Sicherheiten stellen: Der Kreditnehmer muss Sicherheiten bieten, um eine Ausfallbürgschaft zu erhalten.

  • Antrag stellen: Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Sicherheitenstellung kann der Antrag auf Ausfallbürgschaft gestellt werden.

  • Entscheidung: Die Bürgschaftsbank oder Versicherung entscheidet nach Antragsprüfung, ob eine Ausfallbürgschaft gewährt wird.


Alternativen

Es gibt Alternativen zur Ausfallbürgschaft, die von Kreditinstituten oder Versicherungen angeboten werden. Zwei gängige Alternativen werden im Folgenden vorgestellt.

  • Sicherungsübereignung: Bei der Sicherungsübereignung werden Vermögenswerte wie Maschinen oder Fahrzeuge an die Bank oder das Kreditinstitut übereignet. Bei Zahlungsausfall kann die Bank die Vermögenswerte verwerten, um den Kreditbetrag zurückzufordern.

  • Factoring: Beim Factoring verkauft der Kreditnehmer seine Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft. Diese übernimmt das Ausfallrisiko und zahlt dem Kreditnehmer den Großteil der Forderung sofort aus.

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