Grüne Versicherungskarte
Die grüne Versicherungskarte ist ein spezieller Versicherungsnachweis, der bestätigt, dass ein Auto ausreichend versichert ist. Während in vielen Ländern das Autokennzeichen als Beweis genügt, ist die Grüne Karte in einigen Staaten weiterhin gesetzlich vorgeschrieben und muss mitgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Länder wie Mazedonien oder Albanien. In einigen Ländern ist es zudem notwendig, das Fahrzeug zusätzlich zu versichern und die Große Grüne Versicherungskarte für KFZ mitzuführen. EU-Länder sind hiervon jedoch ausgenommen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor der Reise bei seiner Versicherung informieren.
Die Große Grüne Karte – in einigen Ländern unverzichtbar!
Wie bereits erwähnt, ist es in bestimmten Staaten (z.B. in der Türkei, Tunesien oder Russland) unerlässlich, das Fahrzeug zusätzlich zu versichern. Dafür erhält man die sogenannte Große Grüne Karte. Die KFZ-Versicherung umfasst damit den erweiterten regionalen Versicherungsschutz und ist in der Regel auch teurer. Dieser erweiterte Versicherungsschutz wird jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum oder für die Dauer der Reise abgeschlossen und kann danach problemlos wieder gekündigt werden. Sollte man keinen erweiterten regionalen Versicherungsschutz abgeschlossen haben und somit keine Große Grüne Versicherungskarte mitführen, muss man bei der Einreise in das entsprechende Land eine sogenannte Grenzversicherung abschließen, die erheblich teurer sein kann.
Grüne Versicherungskarte - Unfall im Ausland, was tun?
Wer im Ausland unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, ist in der Regel schon auf der sicheren Seite, wenn er die von seiner KFZ-Versicherung ausgestellte Grüne Karte im Auto mitführt. Die Grüne Versicherungskarte gilt in den meisten Staaten als ausreichender Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist. Um den Schaden zu melden, kann man sich entweder direkt mit der gegnerischen KFZ-Versicherung im Ausland in Verbindung setzen oder den Schaden über den Service des Regulierungsbeauftragten der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland abwickeln.
Die grüne Versicherungskarte wird auch für die KFZ-Versicherung eines Zweitwagens benötigt. Auf PREISVERGLEICH.de können Sie einen kostenlosen KFZ-Versicherungsvergleich durchführen.
Die grüne Versicherungskarte ist ein spezieller Nachweis der Versicherung, der bestätigt, dass ein Auto ausreichend versichert ist. Während in vielen Ländern das Autokennzeichen als Beleg ausreicht, bleibt die Grüne Karte in einigen Staaten gesetzlich vorgeschrieben und muss mitgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Länder wie Mazedonien oder Albanien. In manchen Ländern ist es zudem erforderlich, das Fahrzeug zusätzlich zu versichern und die Große Grüne Versicherungskarte für KFZ mitzuführen. Länder der EU sind hiervon jedoch ausgenommen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor der Reise bei seiner Versicherung informieren.
Die Große Grüne Karte – in einigen Ländern unverzichtbar!
Wie bereits erwähnt, ist es in bestimmten Staaten (z.B. in der Türkei, Tunesien oder Russland) unerlässlich, das Fahrzeug zusätzlich zu versichern. Dafür erhält man die sogenannte Große Grüne Karte. Die KFZ-Versicherung umfasst damit den erweiterten regionalen Versicherungsschutz und ist in der Regel auch teurer. Dieser erweiterte Versicherungsschutz wird jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum oder für die Dauer der Reise abgeschlossen und kann danach problemlos wieder gekündigt werden. Sollte man keinen erweiterten regionalen Versicherungsschutz abgeschlossen haben und somit keine Große Grüne Versicherungskarte mitführen, muss man bei der Einreise in das entsprechende Land eine sogenannte Grenzversicherung abschließen, die erheblich teurer sein kann.
Grüne Versicherungskarte - Unfall im Ausland, was tun?
Wer im Ausland unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, ist in der Regel schon auf der sicheren Seite, wenn er die von seiner KFZ-Versicherung ausgestellte Grüne Karte im Auto mitführt. Die Grüne Versicherungskarte gilt in den meisten Staaten als ausreichender Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist. Um den Schaden zu melden, kann man sich entweder direkt mit der gegnerischen KFZ-Versicherung im Ausland in Verbindung setzen oder den Schaden über den Service des Regulierungsbeauftragten der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland abwickeln.
Die grüne Versicherungskarte wird auch für die KFZ-Versicherung eines Zweitwagens benötigt. Auf PREISVERGLEICH.de können Sie einen kostenlosen KFZ-Versicherungsvergleich durchführen.