Blaulicht
Blaulicht bezeichnet eine Rundumkennleuchte, die Licht in einem 360-Grad-Winkel ausstrahlt. Solche Rundumkennleuchten, wie das Blaulicht, dienen der optischen Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrenstellen. Im Straßenverkehr ist das Blaulicht meist auf Einsatzfahrzeugen angebracht und wird als Sondersignal zusammen mit einem Folgetonhorn verwendet. Diese Kombination signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern das Wegerecht. Dieses Wegerecht wird im Straßenverkehr nur dann beansprucht, wenn Blaulicht und Signalhorn zusammen genutzt werden.
Wird das Blaulicht allein verwendet, müssen Autofahrer beachten, dass keine Sonderrechte gelten. Reines Blaulicht hat eine klassische Warnfunktion, die Fahrzeughalter nicht dazu verpflichtet, Platz zu machen. Zudem erlaubt die StVO beim Einsatz von Blaulicht und Signalhorn das Überfahren roter Ampeln. Schäden am Fahrzeug, die beim Freimachen der Fahrbahn entstehen, werden aufgrund der sogenannten Sozialbindung nicht übernommen. Im Internet oder im Polizeibedarf können Interessenten ein Blaulicht erwerben.