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Zahnstaffel


In der privaten Krankenversicherung wird durch eine Zahnstaffel festgelegt, wie hoch die Erstattungsbeiträge für zahnärztliche Behandlungen in den ersten Versicherungsjahren sind. Diese Staffel regelt einen Höchstsatz, bis zu dem die Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen übernommen werden.


In den ersten Jahren nach dem Eintritt in die private Krankenversicherung sind die Erstattungen daher oft begrenzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unfälle, bei denen der Höchstsatz nicht zur Anwendung kommt. Die Zahnstaffel dient dazu, zu verhindern, dass Kosten für Behandlungen übernommen werden, die bereits vor dem Versicherungsbeginn feststanden. Sie sorgt so für eine Beitragsstabilität. Die genaue Dauer, über die sich die Zahnstaffel erstreckt, wird von der jeweiligen Versicherung festgelegt.

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