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Widerrufsrecht


In Deutschland hat jeder Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, mit dem er einen bereits abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist wieder auflösen kann. Bei der privaten Krankenversicherung hat der Antragsteller gemäß § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht, seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss in Textform an den Versicherer erfolgen, eine Begründung ist nicht erforderlich.


Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen schriftlich erhalten hat (Versicherungsbeginn). Zudem muss der Versicherer den Versicherungsnehmer über das Widerrufsrecht informiert haben, was dieser durch seine Unterschrift bestätigen muss. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Wunsch des Versicherungsnehmers von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde.

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