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Wahlleistungen


Wahlleistungen sind zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen hinausgehen. Zu den wichtigsten Wahlleistungen gehören:


  • Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer


  • Die persönliche Behandlung durch den Chefarzt


Leistungsstarke Tarife der privaten Krankenversicherung übernehmen die Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus.


Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für Wahlleistungen grundsätzlich nicht ab. Gesetzlich Versicherte müssen diese Kosten selbst tragen, können jedoch eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen, die diese Leistungen im Falle eines Krankenhausaufenthalts erstattet.



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