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Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer (VN) ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und schließt den Versicherungsvertrag mit der Versicherung ab. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch sind; der Versicherungsnehmer kann auch für eine dritte Person den Vertrag abschließen.
Der Versicherungsnehmer hat gegenüber der Versicherung bestimmte Rechte und Pflichten, wie beispielsweise die regelmäßige Zahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hat der Versicherungsnehmer sowohl ein ordentliches als auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Rechte des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter § 45 geregelt.

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