top of page

Versicherte Person


Die versicherte Person ist diejenige, deren Risiko durch den Versicherungsvertrag abgesichert wird (§ 150 VVG). Der Versicherungsnehmer, der den Vertrag abschließt, muss nicht zwingend die versicherte Person sein. Er kann auch eine dritte Person versichern, zum Beispiel wenn ein Vater eine private Krankenversicherung für sein Kind abschließt. In diesem Fall ist der Vater der Versicherungsnehmer, der Vertragspartner und Prämienschuldner, während das Kind als versicherte Person die Leistungen aus dem Vertrag erhält.


In der privaten Krankenversicherung muss für jede versicherte Person eine separate Prämie gezahlt werden.

TRANSPARENT

Erhalten Sie einen Überblick über die Preise und Leistungen tausender Anbieter. Nutzen Sie unsere Vergleichsrechner für fundierte Entscheidungen.

AUSGEZEICHNET

Seit 1999 unterstützen unsere Partner über 20 Millionen Kunden, die besten Angebote beim Vergichen und Sparen zu finden

KOSTENLOS

Unser Service ist kostenlos und wird durch Erfolgsprovisionen finanziert. Wir bieten hochwertige Unterstützung, ohne Kosten Sie.

KUNDENBEWERTUNG

Kundenbewertungen sind nach Abschluss möglich, sodass Sie echtes Feedback erhalten. Verlassen Sie sich auf echte Meinungen, die helfen.

bottom of page