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Versicherte Person
Die versicherte Person ist diejenige, deren Risiko durch den Versicherungsvertrag abgesichert wird (§ 150 VVG). Der Versicherungsnehmer, der den Vertrag abschließt, muss nicht zwingend die versicherte Person sein. Er kann auch eine dritte Person versichern, zum Beispiel wenn ein Vater eine private Krankenversicherung für sein Kind abschließt. In diesem Fall ist der Vater der Versicherungsnehmer, der Vertragspartner und Prämienschuldner, während das Kind als versicherte Person die Leistungen aus dem Vertrag erhält.
In der privaten Krankenversicherung muss für jede versicherte Person eine separate Prämie gezahlt werden.

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