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Teilstationäre Behandlung


Eine teilstationäre Behandlung bedeutet, dass ein Patient für einen Teil des Tages in einem Krankenhaus medizinisch versorgt wird, während er den Rest des Tages zu Hause verbringt. Sie umfasst in der Regel auch teilstationäre Pflege und kann in normalen Krankenhäusern oder in speziellen Tages- oder Nachtkliniken stattfinden. Diese Art der Behandlung wird angeordnet, wenn eine vollstationäre Behandlung nicht medizinisch erforderlich ist. Während der Behandlung hat der Patient Anspruch auf Versorgung und Verpflegung im Krankenhaus, jedoch nicht auf ein Krankenhaustagegeld.


Im Unterschied zur teilstationären Behandlung steht die ambulante Behandlung, bei der der Patient nach der Behandlung noch am selben Tag nach Hause gehen kann, wie etwa bei ambulanten Operationen oder Entbindungen.

Die teilstationäre Behandlung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung im § 39


Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) V geregelt, wobei alle Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden (Regelleistungen). Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme von dem jeweiligen Tarif ab.

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