Krankheitskostenvollversicherung
Die Krankheitskostenvollversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für ambulante, stationäre sowie eventuell zahnärztliche Behandlungen. Zusätzlich kann eine Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung optional integriert werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, die Leistungen individuell anzupassen und zu kombinieren. In den meisten Tarifen können Versicherte frei wählen, welche Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser sie besuchen, ohne Einschränkungen. Behandlungen durch Psychotherapeuten und Heilpraktiker sind ebenfalls meist inbegriffen.
Arbeitgeberzuschuss:Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber zu ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser Zuschuss beträgt 50 % des Beitrags, den der Arbeitnehmer an seine private Krankenversicherung zahlt, jedoch darf der Zuschuss höchstens 8,15 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für das Jahr 2025 liegt der Höchstzuschuss bei 471,32 Euro monatlich. Auch für die private Pflegeversicherung und Krankentagegeldversicherung gewährt der Arbeitgeber Zuschüsse.

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