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Karenzzeit


Der Begriff Karenzzeit stammt vom lateinischen Wort „carere“ und bedeutet Wartezeit. In der Versicherung beschreibt die Karenzzeit den Zeitraum zwischen einem Versicherungsereignis (z.B. Arbeitsunfähigkeit oder Pflegefall) und dem Leistungsanspruch.


Karenztage kommen in der Regel in der Pflegegeld- und Krankentagegeldversicherung vor. Sie beginnen ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder dem Eintritt des Pflegefalls und enden, wenn der Versicherte Anspruch auf Leistungen hat.


In Deutschland zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter. Ab dem 43. Tag übernimmt die Krankentagegeldversicherung der privaten Krankenversicherung die Zahlungen. Die Karenzzeit darf dabei den Gehaltfortzahlungsanspruch nicht überschreiten. Wenn der Versicherungsnehmer eine längere Karenzzeit wählt, sinken in der Regel die Versicherungsbeiträge.

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