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Höchstsatz in der PKV


Der Höchstsatz ist ein Begriff aus der privaten Krankenversicherung und bezieht sich auf die Abrechnung ärztlicher Leistungen. Diese Leistungen werden in der Regel gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Standardmäßig erfolgt die Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz. Bei komplexen oder zeitaufwändigen Behandlungen kann der Arzt jedoch bis zum Höchstsatz abrechnen.


In der GOÄ sind verschiedene Höchstsätze festgelegt:


  • Persönliche Leistungen: bis zum 3,5-fachen Satz

  • Medizinisch-technische Leistungen: bis zum 2,5-fachen Satz

  • Laborleistungen: bis zum 1,3-fachen Satz


Wenn ein Arzt oder Zahnarzt einen höheren Satz ansetzt, der über den Regelhöchstsatz hinausgeht, muss er dies auf der Rechnung schriftlich begründen.

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