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Häusliche Krankenpflege: Leistungen und aktuelle Regelungen


Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und dient der medizinischen Versorgung von Patienten im häuslichen Umfeld. Sie unterscheidet sich von der häuslichen Pflege, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist.


Leistungsumfang und Voraussetzungen


Die häusliche Krankenpflege umfasst:


  • Behandlungspflege: z.B. Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel.

  • Grundpflege: z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilisation.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung oder Einkaufen.


Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Zudem muss der Patient die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst durchführen können und auch keine im Haushalt lebende Person darf diese übernehmen können.


Zuzahlungen

Für die häusliche Krankenpflege fällt für Versicherte über 18 Jahre eine gesetzliche Zuzahlung an:


  • 10 Euro je ärztlicher Verordnung.

  • 10 Prozent der Kosten in den ersten 28 Tagen des Kalenderjahres, bis zur Erreichung der individuellen Belastungsgrenze.

Bei häuslicher Pflege aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.


Aktuelle Hinweise

Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde der Begriff "Wohnung" erweitert. Seitdem können Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht nur im Haushalt des Versicherten, sondern auch in Wohngemeinschaften, neuen Wohnformen und in Ausnahmefällen in Heimen erbracht werden.


Unterschied zur häuslichen Pflege

Es ist wichtig, die häusliche Krankenpflege von der häuslichen Pflege zu unterscheiden. Ersteres wird durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und umfasst medizinische Leistungen. Letzteres fällt unter die Pflegeversicherung und betrifft die Unterstützung bei der alltäglichen Pflege.

Für weitere und stets aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Webseiten der gesetzlichen Krankenkassen oder des GKV-Spitzenverbands zu konsultieren.

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