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Grundschutztarif


Seit dem 1. Januar 2009 gibt es keinen Grundschutztarif mehr in der privaten Krankenversicherung. Dieser wurde durch den Basistarif ersetzt. Grundschutztarife, auch als Elementartarife bekannt, waren Vollversicherungstarife, die im Vergleich zu den üblichen Tarifen Leistungseinschränkungen aufwiesen (z.B. keine Übernahme von Heilpraktiker-Kosten). Sie beinhalteten in der Regel die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


Der Basistarif, der den Grundschutztarif ablöste, bietet eine ähnliche Absicherung, jedoch ohne die typischen Einschränkungen der alten Grundschutztarife.


Aktualitätshinweis: Da sich die Tarifmodelle und deren Regelungen mit der Zeit ändern können, empfiehlt es sich, die aktuellen Bedingungen regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn es um den Wechsel zwischen den Tarifarten geht.

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