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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)


Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Ähnlich wie die GOÄ besteht die GOZ aus einem allgemeinen Teil und einem Gebührenverzeichnis, das etwa 200 Einzelpositionen umfasst. Sie wird, wie die GOÄ, als Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium erlassen.

Vertragszahnärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden über den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet. Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind, werden über die GOZ abgerechnet. Zahnärzte dürfen nur zahnmedizinisch notwendige Behandlungen durchführen. Gehen Leistungen darüber hinaus, muss der Patient diesen Mehrleistungen schriftlich zustimmen. Außerdem muss der Zahnarzt die Mehrleistungen im Heil- und Kostenplan vor der Behandlung ausweisen.


Für die Berechnung der Vergütung multipliziert der Zahnarzt die Punktzahl einer Leistung mit dem jeweils aktuellen Punktwert. Abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Behandlung kann auch ein Steigerungsfaktor von bis zu 3,5 angewendet werden. Wenn der Zahnarzt den maximalen Gebührensatz der GOZ überschreitet, muss er dies begründen und im Heil- und Kostenplan angeben.


Aktualitätshinweis: Da Änderungen an der GOZ regelmäßig möglich sind, sollten Patienten und Zahnärzte regelmäßig auf die neuesten Anpassungen und Bestimmungen achten.

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