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Arbeitgeberwechsel und Krankenversicherung – Was Sie wissen sollten


Beim Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenversicherung er versichert ist. Der neue Arbeitgeber übernimmt dann die Anmeldung bei der entsprechenden Versicherung und führt die monatlichen Beiträge ab. Bei einer privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zu den Prämien des Arbeitnehmers. Dieser Zuschuss beträgt monatlich maximal 471,32 Euro (Stand: 2025).


Aktualitätshinweis: Trotz laufender Aktualisierung der Bestimmungen können sich Änderungen im Beitragssatz oder bei den Zuschüssen ergeben. Es wird empfohlen, sich regelmäßig über die neuesten Regelungen zu informieren, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitgeberzuschuss und mögliche Anpassungen.

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