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Warndreieck

Ein Warndreieck wird zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle verwendet, und das Mitführen eines Warndreiecks im Fahrzeug ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.


Ein Warndreieck, das aus drei Rückstrahlern und einem stabilen Fuß besteht, sollte in jedem Fahrzeug vorhanden sein. Es dient allein oder in Verbindung mit einer Warnleuchte oder Warnblinkanlage der Sicherung von Unfall- oder Pannenstellen. Neben dem Warndreieck in der Euro- oder deutschen Variante nutzen verschiedene Dienste und Behörden (wie Feuerwehr, Gaswerk usw.) sogenannte Faltdreiecke, die platzsparend sind und mit Aufschriften versehen werden können.


Die Entfernung vom Fahrzeug, in der das Warndreieck aufgestellt werden soll, richtet sich nach der Art der Straße (Autobahn, Bundesstraße usw.). Grundsätzlich gilt: Je schneller der Verkehr auf der Straße, desto größer sollte der Abstand sein. Auf einer Autobahn wird empfohlen, das Warndreieck in einem Abstand von 150-400 m vom Fahrzeug zu platzieren. Bei einem Unfall in der Stadt reichen ca. 100 m aus. Auch örtliche Gegebenheiten wie Kuppen oder Senken sollten beim Aufstellen eines Warndreiecks berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, hinter der Leitplanke das Dreieck vor sich tragend zu gehen, um es zu platzieren. Beim Aufstellen eines Warndreiecks ist vor allem auf der Autobahn höchste Vorsicht geboten.

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