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Halter vs. Versicherter

Was ist der Unterschied zwischen Halter und Versicherungsnehmer? Können diese Personen unterschiedlich sein?

Halter & Versicherungsnehmer unterschiedlich: Ist das möglich?

Halter & Versicherungsnehmer unterschiedlich: Ist das möglich?


Ja, der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein. Dieser Fall wird als abweichende Halterschaft bezeichnet. Es gibt verschiedene Situationen, in denen dies der Fall sein kann, z.B. wenn ein Elternteil für das Auto seines Kindes eine Versicherung abschließt oder wenn ein Leasinggeber der Versicherungsnehmer ist, aber der Halter das Auto fährt.


Beispiele für abweichende Halterschaft:


  1. Eltern als Versicherungsnehmer, Kind als Halter


  2. Mann als Halter, Frau als Versicherungsnehmer


Auswirkungen auf die Versicherungskosten:


Wenn Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind, kann dies die Versicherungskosten beeinflussen. Die Versicherung geht dann häufig davon aus, dass mehr als eine Person das Fahrzeug nutzt, was zu einem höheren Beitrag führen kann. Bei einem Haushalt, in dem beide Partner das Fahrzeug gemeinsam nutzen, bleiben die Kosten in der Regel jedoch stabil.


Wer ist der Fahrzeughalter?


Der Fahrzeughalter ist die Person, die das Fahrzeug besitzt, die Verfügungsgewalt darüber hat und in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und Teil 2) als Halter eingetragen ist. Der Halter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs, die Zahlung der Kfz-Steuer, die Anmeldung des Fahrzeugs und den Abschluss der Kfz-Versicherung.

Wer ist der Versicherungsnehmer?


Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf deren Namen die Kfz-Versicherung läuft. Sie zahlt den Versicherungsbeitrag, haftet im Schadensfall und erhält die Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. In vielen Fällen ist der Versicherungsnehmer auch der Halter des Fahrzeugs, aber das muss nicht immer so sein.


Haftung des Halters:


Ein Halter haftet nicht in allen Fällen. Er haftet nicht, wenn das Fahrzeug ohne sein Wissen und Einverständnis illegal genutzt wird oder wenn höhere Gewalt (z.B. ein Naturereignis) den Schaden verursacht.

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