Grobe Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist vor allem ein Begriff aus der Rechtssprache und bedeutet meist dasselbe wie fahrlässiges Handeln. Dabei handelt es sich um eine Person, der es an der notwendigen Sorgfalt und Umsicht mangelt, sodass sie fahrlässig agiert.
Es ist wichtig, den Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden. Im Strafrecht bezieht er sich ausschließlich auf die handelnde Person. Im Zivilrecht hingegen wird ein objektiver Maßstab angewandt, der anhand verschiedener Anforderungen im näheren Umfeld der Beteiligten bewertet wird. Zudem wird im Zivilrecht zwischen „einfacher Fahrlässigkeit“ und grober Fahrlässigkeit differenziert. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die betreffende Person die erforderliche Sorgfalt missachtet hat.
Grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht genau definiert. In der Praxis wird sie angenommen, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße vernachlässigt hat. In der Versicherungsbranche bedeutet dies, dass Versicherte bei grober Fahrlässigkeit nur den Anteil des Schadens tragen müssen, den sie tatsächlich selbst verursacht haben. Dies ist in Deutschland erst seit der großen Versicherungsreform von 2008 üblich. Vorher übernahmen die meisten Versicherungen in der Regel keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden waren.