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Fahrt zur Zulassungsstelle

Darf man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Alles, was Sie dazu wissen müssen.

Fahrt zur Zulassungsstelle

Fahrt zur Zulassungsstelle: Was ist erlaubt und was nicht?


1. Fahren ohne Kennzeichen


Es ist grundsätzlich verboten, mit einem Auto ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen zu fahren, auch wenn Sie zur Zulassungsstelle möchten. Das gilt für alle Fahrten, einschließlich der Fahrt zum TÜV oder zu einer Werkstatt.


2. Fahrt mit alten, ungestempelten Kennzeichen


Wenn Sie noch alte, ungestempelte Kennzeichen besitzen, dürfen Sie diese unter bestimmten Bedingungen für Fahrten zur Zulassungsstelle oder zu anderen wichtigen Stellen (z. B. Hauptuntersuchung oder Werkstatt) verwenden. Die Voraussetzungen dafür sind:


  • Das Kennzeichen ist noch nicht wieder vergeben.


  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung (außer bei Werkstattbesuch oder Hauptuntersuchung).


  • Sie haben einen Versicherungsschutz mit einer eVB-Nummer, die auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gilt.


  • Die Fahrt führt direkt zur Zulassungsstelle.


  • Die Fahrt muss innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes erfolgen.


3. Fahrt mit neuen Kennzeichen


Alternativ können Sie sich neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle genehmigen lassen, auch wenn diese noch nicht gestempelt sind. Diese Option eignet sich besonders für Neuwagen. Mit diesen Kennzeichen können Sie vom Autohaus zur Zulassungsstelle fahren, das Auto anmelden und die Kennzeichen stempeln lassen.


4. Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen


Eine weitere Möglichkeit für die Fahrt zur Zulassungsstelle ist das Kurzzeitkennzeichen, das fünf Tage gültig ist. Damit können Sie das Fahrzeug, auch wenn es noch nicht zugelassen ist, zur Zulassungsstelle oder zu Ihrem Wohnort überführen.


5. Zulassung ohne Fahrzeug


Für die Zulassung eines Fahrzeugs müssen Sie es normalerweise nicht vorführen. Sie können die Zulassung auch online erledigen, wenn alle Unterlagen vorliegen. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle fahren.


Zusammenfassung:


  • Fahren ohne Kennzeichen ist verboten.


  • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zulassungsverfahren sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.


  • Eine Alternative sind Kurzzeitkennzeichen, die auch für Überführungsfahrten verwendet werden können.

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