Baukosten
Baukosten setzen sich aus den reinen Herstellungskosten, also den Aufwendungen, die bei der Errichtung eines Bauwerks anfallen, sowie den Baunebenkosten zusammen. Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem Kosten für die Errichtung der Außenanlagen, Genehmigungen und Versicherungen. Welche Art von Baukosten eine bestimmte Aufwendung oder Leistung zugeordnet wird, kann steuerliche Auswirkungen haben und ist in der DIN 276 geregelt. Nicht zu den Baukosten gehören die Kosten für den Kauf und die Erschließung eines Grundstücks sowie Gerichts- und Notarkosten.
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Zusätzlich zu den Herstellungskosten und Baunebenkosten werden auch Konstruktionskosten und Aufwendungen für technische Anlagen unterschieden. Bei gewerblichen Immobilien zählen auch Kosten für spezielle Betriebseinrichtungen oder Betriebstechnik zu den Baukosten.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.