Anschlusskosten
Anschlusskosten bzw. Erschließungskosten umfassen alle Aufwendungen, die entstehen, um ein Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Dazu gehören beispielsweise Anschlüsse an die Wasser- und Abwasserversorgung sowie an Strom-, Gas- und Telekommunikationsnetze. Die zuständige Kommune kann bis zu 90 Prozent der Erschließungskosten an den Bauherrn weiterreichen, wobei der Bauherr die Kosten bis zur Grundstücksgrenze zu tragen hat.
Diese Kosten werden den Baunebenkosten zugeordnet. Je nach Kaufvertrag können die Anschlusskosten entweder im Kaufpreis des Grundstücks enthalten sein oder separat vom Käufer entrichtet werden. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie werden die Erschließungskosten in der Regel nicht erneut berechnet.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.
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