Andienungsrecht
Das Andienungsrecht bezeichnet im Leasing das Recht des Leasinggebers, dem Kunden nach Ablauf der vertraglich geregelten Laufzeit den Kauf des geleasten Objekts anzubieten. Enthält der Vertrag eine entsprechende Klausel, ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Objekt zu erwerben, wenn der Leasinggeber von seinem Recht Gebrauch macht.
Bereits beim Vertragsabschluss kalkuliert der Leasinggeber den erwarteten Restwert des Objekts; weicht der tatsächliche Sachwert vom kalkulierten Wert ab, kann der Leasinggeber dennoch diesen Betrag einfordern.
Üblicherweise verzichtet der Leasinggeber jedoch auf das Andienungsrecht, sofern das Objekt am Laufzeitende einen höheren Wert besitzt als erwartet. Kunden, die das Fahrzeug am Ende der Laufzeit übernehmen möchten, sollten daher prüfen, ob alternative Finanzierungsmodelle – etwa Autokredite – kostengünstiger sein könnten.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.
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